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Sicherheit
Es gibt sie tatsächlich noch immer, die Sicherheitsgurt-Muffel. „Ich fühle mich eingeengt“, heißt es dann. „Na gut, dann bitte aussteigen“, muss es von der anderen Seite daraufhin heißen. Denn Anschnallen macht Sinn und ist Pflicht. Wie die HUK-COBURG mitteilt, „wertet die Rechtsprechung das Nicht-Anschnallen als fahrlässige Selbstgefährdung.“ Kommt es zu vermeidbaren Verletzungen, drohen dem Unfallopfer Anspruchskürzungen.
Das heißt: Entschädigungsleistungen, wie Schmerzensgeld, Pflegekosten oder Verdienstausfall, werden dann um die Mithaftungsquote gemindert. Und das nicht ohne Grund, wie die bayrische Unfallstatistik 2016 ausweist: Jeder fünfte, tödlich verunglückte Autoinsasse im Freistaat war nicht angeschnallt: 60 Menschen, darunter zwei Kinder, kostete dieser Leichtsinn das Leben.
Doch was bringen solche Zahlen? Für viele Autofahrer muss es nicht körperlich, sondern im Geldbeutel schmerzen, damit das Anlegen des Anschnallgurtes zur Selbstverständlichkeit wird. Und so zahlen Gurt-Verweigerer zwischen 30 und 70 Euro, sollten sie erwischt werden. Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße von unter 1,50 Meter müssen zudem nicht nur angeschnallt sein, sondern auch auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen. Dem Fahrer des Fahrzeugs, in dem Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert sind, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünder-Kartei. Wie genau Tiere zu sichern sind, ist bislang nicht gesetzlich verankert. Laut Straßenverkehrsordnung § 22 gelten Hunde und Haustiere als Ladung. Sie sind demnach „so zu verstauen und zu sichern (…), dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“ Auch hier drohen ein Bußgeld und ein Punkt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 26.12.2017 aktualisiert am 19.12.2017
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