Haftung bei missachteter Anschnallpflicht

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Nicht angeschnallte Autofahrer haften bei einem Verkehrsunfall für eigene Verletzungen und die daraus resultierenden Folgen mit. Das ist auch dann der Fall, wenn den betreffenden Fahrer an dem Unfall keinerlei Schuld trifft. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 10 U 1931/12) hervor.

Im verhandelten Fall war ein nicht angeschnallter Fahrer laut der Deutschen Anwaltshotline mit einem Fahrzeug zusammengestoßen, das ihm zuvor die Vorfahrt genommen hatte. Dabei hat sich der Mann unter anderem eine schwerwiegende Knieverletzung zugezogen. Diese hätte er laut Aussage eines Sachverständigen durch das vorschriftsgemäße Anlegen des Sicherheitsgurtes verhindern können. Seine Verletzungen wären dadurch insgesamt weniger schwer ausgefallen.

Daher hat das Gericht entschieden, das der am Unfall unschuldige Autofahrer zu einem Drittel mithaftet.

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