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Handy im Auto
Technischer Fortschritt ist für Autofahrer manchmal bares Geld wert. Wer beispielsweise eine Start-Stopp-Funktion mit an Bord hat, darf sogar mit dem Handy telefonieren. Aber nur, wenn er an einer roten Ampel steht und der Motor mit Hilfe der modernen Technik automatisch ausgeschaltet ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 1 RBs 1/14) hervor. Maßgebend ist allerdings, dass das Fahrzeug wirklich steht und der Motor ausgeschaltet ist, erklären dazu die Experten von CosmosDirekt. Dennoch: Es sei generell besser, am Steuer nicht zum Mobiltelefon zu greifen. Schaltet die Ampel um und wird der Motor wieder gestartet, tritt die Regelung nämlich wieder außer Kraft. Zudem lenkt das Telefonieren den Fahrer ab und erhöht das Unfallrisiko. Übrigens: Im besagten Fall hätte ein Autofahrer ohne Start-Stopp-Automatik wegen unerlaubten Telefonierens ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro zahlen müssen. Rote Ampel hin oder her.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.01.2015 aktualisiert am 12.01.2015
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