Recht

Handy-Nummer schützt nicht vor Abschleppen

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Trotz Handy am Haken: Mit einer Stärkung der Rechte des Grundbesitzers ist ein Abschlepp-Streit in München entschieden worden.

Danach musste auch die im Auto sichtbar hinterlegte Handy-Nummer des Falschparkers den Besitzer des Areals nicht am kostenpflichtigen Entfernen des Autos hindern. Das Gericht entschied (AZ: 122 C 31597/15), der Eigentümer habe direkt, ohne zu versuchen, den Autofahrer zu erreichen, das Abschleppen veranlassen dürfen. Er müsse nicht mitten in der Nacht bei einem ihm völlig unbekannten Kfz-Halter anrufen. Der Halter des Fahrzeugs hatte 253 Euro Abschleppkosten zu bezahlen.

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