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Der Branchenverband BITKOM hat mitgeteilt, dass eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung das Handyparken ab 2008 erlaubt. Der Neuregelung war ein erfolgreicher zweijähriger Feldversuch in 15 Städten vorausgegangen. Dabei nutzten Autofahrer diese Option in der Testphase mehr als 50 000 mal pro Monat.
In Zukunft müssen sich Handyparker nur einmal im Internet mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen anmelden. Wollen sie ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn und am Ende der Parkzeit eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Die Gebühren werden monatlich vom Konto abgebucht. Das neue Verfahren soll ab Februar zuerst in Köln und Hamburg eingeführt werden. Es folgen im März 2008 Potsdam und im April Berlin.
(ar/nic)
geschrieben von veröffentlicht am 28.01.2008 aktualisiert am 28.01.2008
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