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Gerecht
Unter Autofahrer hat sich allmählich herumgesprochen, dass die Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung am Lenkrad Bußgeld und Punktesammeln bedeutet. Weniger bekannt ist, dass diese Vorschrift auch für Radfahrer gilt.
Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz berichtet, kostet das Benutzen eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad 25 Euro. Auch andere Verhaltensweisen, zu denen sich Radlern immer wieder hinreißen lassen, können ein Bußgeld zur Folge haben. So zahlt 20 Euro, wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt oder gar keine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad hat.Auch das lässige Freihändigfahren, das gerade von jungen Radlern häufig gezeigt wird, schmälert das Taschengeld um fünf Euro.
Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts, gleich ob es an einer Lichtzeichenanlage für Fußgänger oder für Autofahrer leuchtet. Hier werden mindestens 45 Euro fällig, bei Gefährdung anderer bereits 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind sogar 160 Euro zu zahlen. Trunken dürfen unterdessen Verkehrsteilnehmer auch an der Lenkstange nicht sein. Die Grenze zur der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt für sie zwar bei 1,6 Promille statt 1,1 für Autofahrer, doch kann auch eine geringere Alkoholkonzentration Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren oder wenn es zu einem Unfall kommt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 15.02.2016 aktualisiert am 15.02.2016
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