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Auch wenn ein Handy aufgrund mangelnder Reichweite überhaupt nicht funktionieren kann, ist der Versuch, es während der Autofahrt zu benutzen, strafbar. In einem vor dem Amtsgericht Bonn verhandelten Fall ging es um das mobile Gerät eines Festnetzanschlusses.
Hier ist in der Regel bei rund 100 Metern Distanz von der eigenen Wohnung keine Kommunikation mehr möglich.
Der Betroffene war rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt in seinem Auto unterwegs, als das Mobilteil piepste. Er nahm es zur Hand und stellte fest, dass er keinen Empfang hatte. Das interessierte Polizei und Richter nicht. Auch das Mobiltelefon einer Festnetzanlage sei ein Gerät, das im Straßenverkehr nichts zu suchen habe.
Wer es ans Ohr hält, verstößt gegen das Handyverbot (Amtsgericht Bonn, Az. 801 OWi-335 Js 547/09 Owi-43/09).
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 02.11.2009 aktualisiert am 02.11.2009
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