MPU

Hartz-IV-Empfänger müssen MPU selbst zahlen

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Verliert ein Hartz-IV-Empfänger wegen einer Alkohol-Fahrt seinen Führerschein, müssen die Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht übernehmen. So hat das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 10 AS 2226/14) entschieden. Im verhandelten Fall hat die zuständige Behörde einem Autofahrer nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,52 Promille den Führerschein entzogen.

Die Folge strafbaren Verhaltens

Der Mann hat daraufhin die Übernahme der anfallenden Kosten inklusive einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und der hierzu benötigter Vorbereitungskurse in Höhe von insgesamt 2 400 Euro beantragt. Das Jobcenter lehnte dies ab. Und das nach Ansicht des angerufenen Gerichts auch völlig zu Recht. Der Entzug der Fahrerlaubnis und die dadurch entstehenden Unkosten seien Folge strafbaren Verhaltens. Die Hartz-IV-Regelleistung solle zwar das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten, jedoch fallen Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten nicht hierunter, erklären ARAG Experten.

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