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Mit Beginn des Jahres 2011 müssen sich die Transporteure von Gefahrgut auf wichtige Änderungen der ADR-Vorschriften für Stückgut und Tanktransporte einstellen. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Kennzeichnung von Transporten mit wassergefährdenden Stoffen, das Unfallmerkblatt, das Beförderungspapier sowie Gefahrgüter, die in begrenzten Mengen („LQ“) transportiert werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.
Brisant ist vor allem die neue Kennzeichnungspflicht bei wassergefährdenden Stoffen, die ohne Übergangsfrist bereits am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, erklärte die Dekra. Danach müssen Tankfahrzeuge, die zum Beispiel Benzin, Diesel, Heizöl, Farben oder Lacke transportieren, künftig außer dem Flammensymbol zusätzlich das neue Fisch-Baum-Symbol tragen, damit die Rettungskräfte bei Havarien schnell reagieren können. Entsprechende Hinweise müssen auch in den Beförderungspapieren enthalten sein.
Neu ist auch, dass Absender und Beförderer das Beförderungspapier künftig drei Monate aufbewahren müssen. Außerdem sind die Verantwortlichen verpflichtet, das vierseitige „Unfallmerkblatt“, das über das Verhalten bei Unfällen informiert, durch ein inhaltlich überarbeitetes und ergänztes Papier bis spätestens 30. Juni 2011 auszutauschen.
Neue Regeln gibt es auch für den Umgang mit kleinen Gefahrgutmengen, den „Limited Quantities“ (LQ). Bei Kartons bis 30 Kilogramm wird künftig die Raute mit der UN-Nummer durch eine Raute ersetzt, die mit schwarzen Ecken oben und unten versehen ist. Mit diesem Zeichen sind auch Lkw vorn und hinten zu kennzeichnen, die insgesamt mehr als acht Tonnen LQ-Güter transportieren. Zudem sind für Mitarbeiter, die mit LQ umgehen, künftig Schulungen und wiederkehrende Unterweisungen vorgeschrieben. Im Bereich LQ bleibt den Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 06.12.2010 aktualisiert am 06.12.2010
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