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Autohändler haften grundsätzlich nicht für vom Hersteller mangelhaft angelieferte Ersatz- und Zubehörteile und daraus resultierende Folgeschäden.
So hat laut „kfz-betrieb online“ das Landgericht Hagen in einem aktuellen Urteil entschieden. Der Eigentümer eines Audi A6 hatte einen Markenhändler verklagt, der ihm laut der Einschätzung eines Gutachters einen mangelhaften Zahnriemensatz inklusive Umlenk- und Exzenterrolle verkauft hatte.
Das Gericht lehnte die Klage mit der Begründung ab, dass es sich bei der mangelhaften Schraube, die letztlich einen Motorschaden verursachte, um einen Herstellerfehler handle, den der beklagte Händler nicht zu verantworten habe. Dieser sei nicht am Produktionsprozess beteiligt, sondern hat das Produkt lediglich originalverpackt weitergegeben. Selbst bei einer Überprüfung aber hätte der Händler keine Möglichkeit gehabt, den Mangel festzustellen.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 17.09.2012 aktualisiert am 17.09.2012
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