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Prävention statt Repression: Schilder mit der Aufschrift „Radarkontrolle“ weisen künftig auf alle fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen in Hessen hin. Das besagt eine Anordnung des dortigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, wonach bis zum 31. August stationäre Messanlagen gekennzeichnet sein müssen.
Davon verspricht sich der hessische Landesverkehrsminister Florian Rentsch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen, da die Schilder für eine rechtzeitig gedrosselte Geschwindigkeit sorgen. Der Minister hat in einer Anordnung verfügt, dass die Schilder innerhalb geschlossener Ortschaften 50 Meter, außerhalb 100 Meter und an Autobahnen 200 Meter vor der Mess-Stelle stehen sollen. Mobile Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle werden weiterhin nicht gekennzeichnet.
geschrieben von auto.de/(map/mid) veröffentlicht am 07.08.2013 aktualisiert am 07.08.2013
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