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Recht
Das ist wohl der Traum vieler Autofahrer: Einmal im Stil von Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel eine flotte Runde auf dem Nürburgring drehen. Doch Vorsicht: Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ein Unfall passiert? Im Zweifelsfall kann das laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) richtig teuer werden. Die Kaskoversicherung darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihren Bedingungen den Versicherungsschutz für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ausschließen.
Folgender Fall ging dem Urteil voraus: Bei einer Veranstaltung auf dem Nürburgring krachte eine Porsche-Fahrerin in eine Leitplanke. Sie forderte von ihrer Kraftfahrzeugversicherung den Ersatz des Schadens an ihrem Wagen in Höhe von rund 20 000 Euro. Ohne Erfolg. Denn in ihren Versicherungsklauseln hat die Kaskoversicherung den Versicherungsschutz für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss sei wirksam, so das Gericht. Denn die Klausel sehe einen Risiko-Ausschluss für Fahrtveranstaltungen vor, bei denen es darum geht, eine Höchstgeschwindigkeit zu erzielen. Da heißt es künftig für alle Hobby-Rennfahrer auf dem Nürburgring: Lieber mal den Fuß frühzeitig vom Gas nehmen. Sonst kann die Ausfahrt auf der Rennstrecke zu einem teuren Vergnügen werden. (AZ: 12 U 149/13)
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 27.08.2014 aktualisiert am 27.08.2014
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