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Autobesitzer, deren Fahrzeuge einen Hochwasserschaden erlitten haben, sollten den schnell dem Kasko-Versicherer melden. Für die Schadensmeldung sollte die Versicherungsnummer bereitgehalten werden.
Für Überschwemmungen kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Im Falle einer Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherer alle darüber anfallenden Kosten. Eine Rückstufung bei der Teilkasko-Versicherung wie bei der Kfz-Haftpflicht infolge eines schuldhaft verursachten Unfalls gibt es nicht.
Lohnt die Reparatur des Fahrzeugs, übernimmt der Versicherer die Kosten. Im Fall eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Dafür ist ein Gutachten über Alter, Laufleistung und Ausstattung notwendig. Einige Versicherungen zahlen in bestimmten Fällen auch eine Kaufpreisersatzleistung.
Einige Versicherungen regulieren auch Schäden an Zubehör und Anbauteilen wie Dachboxen oder Kindersitzen. Nicht ersetzt werden indes im Auto Schaden genommene Gegenstände wie CDs oder Brillen.
Wer grob fahrlässig handelt und etwa überflutete Unterführungen durchfährt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel, der Versicherer kann Leistungen kürzen. Bei Fahrten durch überflutete Unterführungen tritt im Schadenfall die Vollkaskoversicherung ein, bei der es im Folgejahr zur Rückstufung kommen kann.
geschrieben von auto.de/koe veröffentlicht am 17.06.2013 aktualisiert am 17.06.2013
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