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In vielen Teilen Deutschlands heißt es aktuell: Landunter. Wohl dem, der Hab und Gut ausreichen versichert hat. Doch treten Flüsse und Seen über die Ufer und beschädigen geparkte Autos, muss die Versicherung aber nicht zwingend dafür aufkommen
Denn Laut R+V-Versicherung verfällt der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit. Diese besteht schon dann, wenn das Fahrzeug trotz Warnschildern oder Absperrungen in einem gefährdeten Bereich geparkt wird. Geben die Behörden erste Hochwasserwarnungen aus, sollte deshalb das Auto zügig in Sicherheit gebracht werden.
Auch Fahrten durch überflutete Straßen sind nicht abgedeckt. Die Assekuranzen zahlen nur, wenn das Wasser zum Auto kommt, nicht umgekehrt. Handelt der Autobesitzer laut Versicherungsbestimmungen aber korrekt, kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Wasserschaden auf.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 03.06.2013 aktualisiert am 03.06.2013
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