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Ausgerechnet zur Reisezeit erhöht Österreich die Bußgelder für Verkehrsverstöße. Ab 1. Juli liegt der Strafrahmen für sogenannte Organmandate bei bis zu 90 Euro, vorher waren es 36 Euro, meldet der ADAC. Darunter fallen Verstöße, die an Ort und Stelle verhängt werden, wie zum Beispiel Parkknöllchen.
Wer in Österreich geblitzt wird, der kann mit Bußgeldern mit bis zu 365 Euro statt bisher 220 Euro bestraft werden. Die tatsächliche Höhe liegt dabei im Ermessen der Polizei, anders als in Deutschland gibt es keinen Bußgeldkatalog.
Auf keinen Fall sollten deutsche Urlauber Knöllchen aus Österreich achtlos wegwerfen. Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro können in Deutschland nach Angaben des Automobilclubs zwangsweise eingetrieben werden. Wer geblitzt worden ist und einen Bescheid – die sogenannte „Anonymverfügung“ – nach Hause geschickt bekommt, tut in den meisten Fällen ebenfalls gut daran, den Betrag gleich zu bezahlen. Denn ansonsten wird ein Verfahren eingeleitet, um den Fahrer zu ermitteln. Und das kann um einiges teurer werden als der Betrag aus der „Anonymverfügung“.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 25.06.2013 aktualisiert am 25.06.2013
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