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Auf Deutschlands Straßen ereignen sich täglich mehr als 5 800 Unfälle. Das sind auf ein Jahr gerechnet 2,1 Millionen mit Sachschäden. Für die Erstattung kommt der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers auf, aber nicht unbegrenzt. Welche Summen die Gesellschaften ihren Versicherungsnehmern bei Vertragsabschluss mindestens anbieten müssen, ist gesetzlich geregelt.
Ab Januar 2012 soll die Mindestversicherungssumme für Sachschäden aufgrund einer EU-Richtlinie von einer Million Euro auf 1 120 000 Euro angehoben werden, was dem Bund der Versicherten (BdV) aber nicht ausreicht. „Die Mindestdeckungssumme in der Kfz-Versicherung sollte auf 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht werden“, fordert Axel Kleinlein, BdV-Vorstandsvorsitzender. Wer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss für den Schaden haften. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten. Damit die Geschädigten nicht leer ausgehen, ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherer unterliegen einem sogenannten Kontrahierungszwang, sie müssen Anträge in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen annehmen. Axel Kleinlein: „Bei den meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen sind Sachschäden mit 50 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro abgesichert. Unliebsamen Kunden wird allerdings nur die Mindestdeckung angeboten.“ Reicht die Mindestversicherungssumme im Zweifelsfall nicht aus, muss der Unfallverursacher den Rest aus eigener Tasche zahlen. Kann er das nicht, geht das Unfallopfer leer aus. Um dies zu verhindern, fordert der BdV eine Erhöhung der Mindestdeckung auf 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Schutz kostet fünf bis zehn Euro mehr. Deutschland sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen, meinte Kleinlein.
geschrieben von auto.de/(hf/mid) veröffentlicht am 17.11.2011 aktualisiert am 17.11.2011
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