Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Elektroautos als Firmenwagen sollen künftig besser steuerlich gefördert werden. Entsprechende Absichten hat nun die Bundesregierung bekundet.
„Wer ein E-Auto als Dienstwagen privat nutzt, soll nicht mehr Steuern zahlen müssen als der Fahrer eines Autos mit konventionellem Antrieb“, erklärte Dirk Fischer, verkehrspolitischer Sprecher der Union, gegenüber der „Rheinische Post“.
Derzeit gilt für alle Fahrer von Firmenwagen die sogenannte Ein-Prozent-Regel: Wer den Firmenwagen auch privat nutzt, muss ein Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Da Elektroautos in der Anschaffung deutlich teurer sind als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotor, wäre auch die Steuerlast deutlich höher. Dies soll nun geändert werden.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 07.10.2010 aktualisiert am 07.10.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.