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Recht
Kaum zu glauben, aber wahr: Autofahrer dürfen sich auch völlig taub hinter das Steuer setzen. Dafür gab es jetzt ganz offiziell grünes Licht vom Gericht.
Im Mittelpunkt des Urteils steht ein 85 Jahre alter Mann, der eigentlich nur seinen über ein halbes Jahrhundert alten Führerschein gegen einen neuen, hübscheren eintauschen wollte. Doch die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle entdeckte ein Hörgerät am Ohr des Rentners und verdächtigte ihn daraufhin, schwerhörig zu sein. Was folgte, ist laut ARAG-Experten rechtswidrige Altersdiskriminierung.Die Führerscheinbehörde stellte nämlich seine Fahrtauglichkeit in Frage. Das ohrenärztliche Gutachten des Seniors beeindruckte die Behörde dabei herzlich wenig. Vielmehr bestand sie auf einer weiteren Untersuchung durch einen Arzt ihrer Wahl. Als der rüstige Autofahrer die Frist verstreichen ließ, nahm ihm die Führerscheinstelle den alten Führerschein sofort ab. Daraufhin klagte der Mann – und bekam Recht. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass der alte Herr sogar taub hätte fahren dürfen, wenn er nicht nachweislich eine Gefahr für den Verkehr darstellt (Verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 3 L 4/16.NW).
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.04.2016 aktualisiert am 20.04.2016
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