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Saab
Das Berufungsgericht in Göteborg hat heute dem Antrag von Saab auf freiwillige Reorganisation stattgegeben. Dies teilte das Swedish Automobile als Eigner der Marke mit. Damit soll die Stabilität des Unternehmens kurzfristig sichergestellt werden, während parallel die Bemühungen fortgeführt werden, bis zum Erhalt der angekündigten Eigenkapitaleinlage des chinesischen Autohandelsunternehmens Pang Da und des ebenfalls aus China stammenden Busherstellers Youngman.
Das schwedische Gesetz zur Reorganistion von Unternehmen besagt, dass ein solcher Antrag nicht genehmigt werden darf, wenn nicht ausreichende Gründe vorliegen, dass der Zweck der Reorganisation erreicht werden kann. Das Berufungsgericht revidierte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichtes in Vänersborg. Saab kann nun beantragen, dass die Insolvenzanträge der Gewerkschaften IF Metall, Unionen und Ledarna gelöscht werden, die damit die August-Löhne der Beschäftigten sicherstellen wollten.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 21.09.2011 aktualisiert am 21.09.2011
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