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Weiterbildung für LKW-Fahrer
Haben Lkw-Fahrer die für sie ab sofort obligatorische Fortbildung noch nicht absolviert, drohen ihnen nun harte Strafen. Alle Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen fahren, müssen nun eine zusätzliche Weiterbildung laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG) nachweisen. Hat ein Lkw-Fahrer die Frist (10. September) versäumt, muss er den Lkw stehen lassen, bis alle Kurse nachgeholt sind. Denn 400 Euro müssen Fahrer für jede nachgewiesene Fahrt ohne Zusatzausbildung bezahlen, die sie ohne gültige Bescheinigung angetreten haben. Die Höchststrafe liegt bei 5 000 Euro. Auch für Arbeitgeber kann der fehlende Nachweis ihrer Fahrer teuer werden. Hier sind die Strafzahlungen auf 20.000 Euro gedeckelt.
Betroffen von der neuen Regelung sind nicht nur Fahrer schwerer Lkw, sondern etwa auch Kurier-, Paket- und Expressdienst-Fahrer. Um wie viele Fahrer es sich dabei handelt, ist aber nicht bekannt. Inhalte der EU-weit verbindlichen Pflichtschulung über 35 Stunden sind beispielsweise Sicherheitsaspekte, wirtschaftliches Fahren und Sozialvorschriften.Anmelden für Kurse können sich Nachzügler bei den großen Bildungsträgern wie dem TÜV oder der Dekra. Die Wartezeit liegt laut dem TÜV derzeit bei etwa drei bis vier Wochen für den kompakten Wochen-Kurs. Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 400 Euro und 700 Euro. In den meisten Fällen – insbesondere in großen Firmen – übernehmen die Arbeitgeber die Gebühren. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Denn verantwortlich für die Schulungen ist letztendlich jeder Führerschein-Inhaber selbst.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 16.09.2014 aktualisiert am 16.09.2014
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