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Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, das Licht so früh einzuschalten, dass ihn andere problemlos sehen können. Daran erinnert die HUK-Coburg angesichts der zu dieser Jahreszeit früh einsetzenden Dämmerung.
Selbst Fahrer, deren Fahrzeugbeleuchtung automatisch geregelt wird, dürfen nicht blindlings auf die Technik vertrauen, sondern müssen auf den richtigen Zeitpunkt achten.
Im Falle eines Unfalls droht „Lichtmuffeln“ eine Teilschuld.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 21.12.2011 aktualisiert am 21.12.2011
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