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Ein Hundehalter darf seinen Hund nicht während der Arbeitszeit im Fahrzeug einsperren: Dies widerspricht dem Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (Az.: 4 K 2822/13).
Im verhandelten Fall wandte sich ein Hundehalter im Eilverfahren gegen eine zwangsgeldbewehrte Verfügung des Landratsamtes, die ihm die Hundehaltung im Auto während seiner Arbeitszeit verbot. Die Richter aber wiesen den Eilantrag zurück. Dem Antragsteller war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorzuwerfen, da er seine Hündin während der Arbeitszeit in seinem Fahrzeug eingesperrt hatte. Ein Kraftfahrzeug ist laut ARAG generell kein tauglicher Ort, an dem ein Hund verhaltensgerecht untergebracht werden kann.
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 29.10.2013 aktualisiert am 29.10.2013
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