Ihm verdanken wir die freie Werkstattwahl für Garantie bei Gebrauchten

Schon mal etwas von Alfred Weiß gehört? Der tapfere 57-Jährige aus Bayern klagte erfolgreich durch alle Instanzen gegen eine zahlungsunwillige Gebrauchtwagen-Garantie. Künftig werden Tausende von Autofahrern dank Alfred Weiß viel Geld sparen. Der hatte gegen seinen Gebrauchtwagen-Garantiegeber geklagt, weil der sich geweigert hatte, die Reparatur einer Ölpumpe bei einem Dodge Caliber CRD in Höhe von 3 300 Euro zu bezahlen, weil Heinz Weiß den vierten Kundendienst in einer freien Werkstatt und nicht beim Markenbetrieb erledigen ließ.

Der BGH entschied: Die Leistungen einer Gebrauchtwagengarantie, für die ein Käufer bezahlt hat, dürfen nicht von der Wartung in einer Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden. Entsprechende Klauseln erklärten die Richter für unwirksam (BGH, Urteil vom 25. September 2013, Az.VIII ZR 206/12). Auto Bild erläutert in seiner neusten Ausgabe den Fall und erklärt die Folgen für den einzelnen Kunden eines Gebrauchtwagens, der beim Kauf eine Garantie abschließt. Und darüber hinaus, was es generell bei Garantien und Gewährleistungen zu beachten gilt.Der überraschendste Aspekt des Urteils ist der Hinweis auf eine weitere unwirksame Klausel. Demnach dürfen die Garantieleistungen nicht einmal davon abhängen, dass überhaupt eine Wartung erfolgte. Selbst wenn ein Gebrauchtwagenkäufer mit abgeschlossener Police auf eine Wartung verzichtet hat, muss feststehen, dass das auch die Ursache für den Garantiefall war, damit die Versicherung die Zahlung verweigern darf.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum