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Man(n) kennt das ja, es ist ein schöner Tag, vielleicht läuft auch gerade der Lieblingssong im Radio und der Typ neben dir an der Ampel gibt komische Handzeichen. Die Ampel schaltet auf grün und dem wild gestikulierenden Nachbarn wird gezeigt was der Wagen so hergibt. Nahezu jeder autoaffine Hobbyrennfahrer hat diese Situation schon erlebt. Doch seit einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 29.11.2010 kann die „Rennleitung“, das heisst in dem Falle die Polizei, ein empfindliches Bußgeld von bis zu 400 € verhängen, zusätzlich zu dem einmonatigen Fahrverbot.
Ob es sich dann noch lohnt dem Ampelnachbarn zu zeigen wie schnell man an der nächsten Kreuzung sein kann, ist fraglich. Und außerdem gefährdet man ja nicht nur sich selbst, sondern oftmals auch Passanten, die vielleicht noch schnell die Straße überqueren wollen. Und dann könnte es schnell zu spät sein, um noch zu bremsen. Die Polizei versteht im Zusammenhang mit illegalen Straßenrennen keinen Spaß und setzt auf Abschreckung. Deshalb sollte das eigentliche Rennfeeling auf einer abgesperrten und dafür vorgesehenen Rennstrecke aufkommen, denn dort kann man auch ohne schlechtem Gewissen mal richtig aufs Gas treten und die eigenen Grenzen, wie auch die des Fahrzeuges, ausloten.
geschrieben von Georg Grams veröffentlicht am 09.09.2011 aktualisiert am 09.09.2011
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