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Vorsicht (Radar)falle: Verkehrsünder müssen in diesem Jahr in Deutschland mal wieder tiefer in die Tasche greifen. Im Vergleich zu so manchem europäischen Nachbarn sind die Bußgelder hierzulande aber immer noch wahre „Schnäppchen“. In Österreich werden sogenannte „Exekutionen“ verschickt, Mautverstöße können bis zu 3 000 Euro Kosten, und Raser gelten als Umweltsünder.
In Frankreich werden Verkehrsverstöße oft an Ort und Stelle geahndet. Wer nicht genug Bargeld bei sich hat, wird von den Polizisten zum nächsten Bankautomaten eskortiert. Wer sich weigert, muss die Autoschlüssel abgeben und die Reise endet im schlimmsten Fall erst einmal im Gefängnis.
Drastische Strafe gibt es auch in Italien für Alkohol am Steuer. Wer mit mehr als 1,5 Promille erwischt wird, muss bis zu 6 000 Euro zahlen. In manchen Fällen droht nach Angaben des ADAC sogar eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Das Fahrzeug kann darüber hinaus konfisziert und zwangsversteigert werden.
Auch die Schweiz ist nicht zimperlich mit den Autofahrern. Wer 30 km/h bis 40 km/h zu schnell fährt, gilt bei den Eidgenossen als Raser. Es drohen die Einziehung des Fahrzeugs und Freiheitsstrafen. Die Geldstrafen werden anhand von Tagessätzen errechnet. Das fängt bei 30 Franken an und endet bei 3 000 Franken. Nur: Die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldbescheiden in Deutschland ist momentan nicht möglich.
In Österreich liegt die Obergrenze für einfache Verkehrsverstöße wie Falschparken bei 90 Euro. Ab 25 Euro werden Bußen auch in Deutschland eingetrieben. Es kann sogar zur „Exekution“ kommen. Aber keine Sorge: Es geht nicht und Leib und Leben. Damit ist in Österreich die „Zwangsvollstreckung“ gemeint.
Urlauber müssen sich in Österreich die Verkehrsschilder besonders genau anschauen. Wer schon einmal auf der Inntal-Autobahn A12 unterwegs war, dem dürfte sicher der Zusatz „IG-L“ ins Auge gesprungen sein. Dabei handelt es sich aber nicht um eine chemische Formel. Diese Abkürzung steht für das „Immissionsschutzgesetz Luft“. Und das bedeutet, dass Tempoverstöße um einiges teurer werden, weil es sich in diesem Fall umn ein Umweltvergehen handelt. Andere Länder, anderes Verkehrsrecht.
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 03.01.2014 aktualisiert am 03.01.2014
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