Im Autowrack muss Kraftstoff im Tank ersetzt werden

Ein Unfall mit Totalschaden ist der Supergau für jeden Besitzer. Hat der Fahrer dann auch noch kurz zuvor den Wagen vollgetankt, schmerzt der ohnehin schon schwere Verlust zusätzlich.

Nun hat das Amtsgericht Erkelenz entschieden hat, dass Geschädigte im Falle eines Totalschadens Anpruch darauf haben, den Restkraftstoff ersetzt zu bekommen, der sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeugtank befunden hat.

Abpumpen teurer …

Es sei ihnen nicht zu zumuten, den Restkraftstoff umzufüllen. Außerdem sei das Abpumpen des bereits eingefüllten Kraftstoffs kostenaufwendiger, als der reine Wertersatz. So entschieden die Richter des Amtsgerichts in ihrem Urteil vom 10.03.2009 (AZ: 6C 93/07). Um einen Betrag zur Auszahlung bringen zu können, wird eine Schätzung nach § 278 ZPO vorgenommen. Ermittelt wird, wie viel Treibstoff zum Zeitpunkt des Unfalls im Tank verblieben ist.

Aus dem Urteil des Amtsgerichts

„Des Weiteren hat die Kl zu 1) noch Anspruch auf Ersatz von 15 EUR für das im verunfallten Fahrzeug verbliebene Restbenzin. Die Kl zu 1) hat insoweit unwidersprochen vorgetragen, dass sie zwar am Unfalltag nur 29,46 l getankt habe. Allerdings habe sie dabei das Fahrzeug voll getankt, so dass mindestens 45 l in dem Tank gewesen seien. Dem sind die Beklagten nicht substantiiert entgegen getreten. Somit ergibt sich ein Schadensersatzbetrag in Höhe von mindestens 45 l x 1,189 EUR = 53,50 EUR, auf welche die Bekl zu 2) vorgerichtlich lediglich 30 EUR gezahlt hat.

Auch insoweit fällt der Kl zu 1) kein Verstoß gegen eine Schadensminderungspflicht zur Last. Es ist nämlich unstreitig geblieben, dass die Extraktion des noch in dem Tank verbliebenen Benzins höhere Kosten verursacht hätte, als dessen Sachwert ausmachte.“

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