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In Deutschland gab es im vergangenen Jahr 180 Rückrufaktionen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile. Dies sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes rund elf Prozent mehr als 2012, jedoch weniger als 2010 und 2011. Mit 770 262 Halteranschriften waren rund 50 000 Fahrzeugbesitzer weniger betroffen als im Jahr zuvor. In 105 Fällen bewertete das KBA die Mängel an den Fahrzeugen als so erheblich, dass es die Rückrufaktionen überwachte. Der Anteil der besonders schweren Mängel lag mit 58 Prozent nahezu auf Vorjahresniveau.
Allerdings reagierten auch [foto id=“505862″ size=“small“ position=“right“]im abgelaufenen Jahr nicht alle angeschriebenen Halter mit einem Werkstatttermin zur Beseitigung des Mangels. In 282 201 Fällen wurden die Betroffenen in so genannten Nachfassaktionen erneut informiert und zur Mangelbeseitigung gebeten. In 9051 Fällen waren die Halter auch der wiederholten Aufforderung zur Vorführung des Fahrzeugs nicht nachgekommen. Ihre Fahrzeuge wurden auf Hinweis des KBA durch die örtlichen Zulassungsbehörden mittels Betriebsuntersagung aus dem Verkehr gezogen, um der potenzielle Gefährdung für den Straßenverkehr zu begegnen. Das waren rund 900 Betriebsuntersagungen mehr als 2012.
Das KBA erreichen jährlich 350 und 500 Hinweise von unterschiedlichen Quellen wie Herstellern, Verbrauchern, Behörden und Medien über Produkte die möglicherweise Mängel aufweisen. Für die Hersteller gilt die gesetzliche Pflicht, das KBA bei Verdacht auf mögliche Defekte zu informieren. Die Flensburger Behörde geht jedem Hinweis nach und entscheidet nach Art des Mangels über die weiteren Schritte.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 01.04.2014 aktualisiert am 01.04.2014
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