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Die so genannten Umweltzonen in den Städten werden ab Januar 2008 eingerichtet, die viele Kraftfahrzeuge nur mit einer Umweltplakette an der Windschutzscheibe befahren dürfen. Die Plakette weist die Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs nach. Im Internet hat jetzt der TÜV Nord die jeweilige Umweltplakette eines Fahrzeugs zum Nachschlagen eingestellt.
Zusätzlich gibt es für Diesel-Autos Vorschläge für aktuell Partikelfilter-Nachrüstsystemen und die dadurch erreichbare bessere Schadstoffgruppe. Dafür müssen Autofahrer zwei Nummern aus ihrem Fahrzeugschein in eine Suchmaske eingeben. Daraufhin werden die Schadstoffgruppe und die dazugehörige Umweltplakette angezeigt. Über Links gelangen die Benutzer außerdem direkt zu den Herstellern der Partikelfilter (www.tuev-umweltplakette.de).
Seit dem 1. April 2007 ist das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern in Kraft. Die Umrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern wird steuerlich mit einmalig 330 Euro gefördert, wenn der Rußfilter bereits ab dem 1. Januar 2006 eingebaut wurde oder noch bis zum 31. Dezember 2009 nachgerüstet wird. Bei Fahrzeugen, die bei der Umrüstung älter als fünf Jahre alt oder mehr als 80 000 Kilometer gelaufen sind, muss außerdem der Oxidations-Kat erneuert werden. Für Pkw, die nicht umgerüstet werden oder für Neufahrzeuge, die den Euro-5-Wert nicht einhalten, müssen Autobesitzer bei der Kfz-Steuer 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum zusätzlich bezahlen.
mid/kosi
geschrieben von veröffentlicht am 24.10.2007 aktualisiert am 24.10.2007
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