Inline-Skater gehören auf den Gehweg

Inline-Skater gehören auf den Gehweg Bilder

Copyright: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn

Inline-Skater sind, auch wenn die Rollen unter den Schuhen ein beachtliches Tempo erlauben, laut Straßenverkehrsordnung Fußgänger, gehören also auf den Bürgersteig, egal wie schnell sie unterwegs sind.

Nur wenn kein Gehweg vorhanden ist, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Innerhalb von Ortschaften müssen sie sich in diesem Fall rechts, außerhalb von Ortschaften möglichst am äußeren linken Fahrbahnrand aufhalten.

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) erinnert Skater außerdem daran, sich die Fahrbahnoberfläche genau anzuschauen und die Fahrweise auf deren Beschaffenheit abzustimmen: „Je glatter ein Untergrund, desto länger wird der Bremsweg sein und desto schwieriger sind plötzliche Richtungsänderungen.“ Zum sicheren Skaten im öffentlichen Verkehrsraum gehöre darüber hinaus die Fähigkeit, effektiv zu bremsen, und die Beherrschung der richtigen Falltechniken. Außerdem rät die DVW, stets Schutzkleidung – Helm und Schoner für Knie, Handgelenke sowie Ellenbogen – zu tragen und diese Ausrüstung bei Dunkelheit um Beleuchtung und Reflektoren zu ergänzen, die es in Fahrradläden gibt: „Sie sind nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.“

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