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Count-down für den Kfz-Versicherungswechsel. Wer eine günstigere Kfz-Versicherung finden und die bestehende dafür kündigen möchte, muss sich nun beeilen. Denn für Versicherungen, deren Vertrag am 31. Dezember 2009 endet, ist der 30. November der Stichtag, an dem die Kündigung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein muss.
Das klappt, wenn man an diesem Wochenende noch einmal vergleichen und einen neuen Vertrag abschließen sowie den Kündigungstermin sicher einhalten möchte, eigentlich nur noch online im Internet – es sei denn, man bringt die Kündigung am Montag persönlich bei seinem bisherigen Versicherer vorbei.
Wie wichtig das Internet inzwischen für Kfz-Versicherungen geworden ist, zeigen aktuelle Zahlen des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Denn bereits elf Millionen Bundesbürger haben auf der Suche nach einer neuen Autoversicherung das Internet genutzt, das neben den Webauftritten der einzelnen Versicherer auch eine Vielzahl von Vergleichsrechnern bietet. Und 3,6 Millionen, also ein gutes Drittel, haben den neuen Versicherungsvertrag auch gleich online abgeschlossen. Das direkte Gespräch mit dem Versicherungsvertreter tritt also immer mehr in den Hintergrund.
Besonders intensiv genutzt wird das Internet vor dem Versicherungs- und Tarifwechsel übrigens von den 30- bis 44-Jährigen. Denn bereits jeder Vierte dieser Altersgruppe (27 %) geht online auf die Suche nach einer neuen Autoversicherung, und knapp jeder Zehnte (9,0 %) schließt den neuen Vertrag via Internet ab. Gründe für die wachsende Beliebtheit des Internets sind dabei nicht nur die dort angebotenen günstigen Konditionen. So erklären zum Beispiel 39 Prozent derer, die das Internet für die Suche oder den Abschluss eines neuen Kfz-Versicherungsvertrags genutzt haben, dass sie sich auf diese Weise Belästigungen durch Anrufe und Vertreterbesuche ersparen konnten. 58 Prozent bevorzugen die Online-Recherche, weil sie wesentlich komfortabler ist als der traditionelle Weg per Brief oder Telefon. 56 Prozent sagen, sie hätten durch das Internet Zeit gespart.
Aufpassen: Nicht mehr für alle ist der 31.11. Stichtag!
Noch ein Hinweis für alle Versicherungsnehmer, die in diesem Jahr einen Vertrag bei den Versicherungen abgeschlossen haben, die wie Allianz, Ergo oder Zürich, die einjährige Vertragslaufzeit direkt mit dem Tag des Vertragsabschlusse beginnen lassen und die sogenannte Hauptfälligkeit, wie es im Versicherungsdeutsch heißt, nicht mehr auf den Jahreswechsel legen. Und auch wenn Verträge während der Laufzeit geändert oder ergänzt wurden, kann das inzwischen mit einer neuen Hauptfälligkeit verbunden sein. Für alle Versicherungsnehmer, die einen solchen Vertrag haben, bedeutet das, dass für sie nicht mehr wie bisher grundsätzlich der 30. November Stichtag für die Kündigung ist, sondern eine Kündigung exakt einen Monat vor der Hauptfälligkeit bei der Versicherung eingegangen sein muss.
geschrieben von auto.de/(automobilreport.com/ar/ivd) veröffentlicht am 27.11.2009 aktualisiert am 27.11.2009
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