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Zum Handy-Verbot im Auto kursieren bei Autofahrer einige Irrtümer, die sich hartnäckig halten. Generell gilt: Autofahrer dürfen das Handy nur zur Benutzung in die Hand nehmen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor nicht läuft. Dennoch hält sich bei vielen Fahrern laut der Rechtsschutzversicherung D.A.S. die Meinung, dass beispielsweise ein dringendes Gespräch erlaubt ist und auch das Wegdrücken eines Anrufes keine Strafe nach sich zieht.
Aber bereits die Bedienung kann eine Geldstrafe von 50 Euro kosten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. III-1 RBs 39/12). Ebenfalls 50 Euro kostete einem Kraftfahrer der schnelle Blick unterwegs auf die Uhr des Mobiltelefons, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht (Az. 2 Ss OWi 177/05). Wer während der Fahrt eine zündende Idee hat, die er umgehend seinem Smartphone diktieren möchte, begeht laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Thüringen eine Ordnungswidrigkeit (Az. 1 Ss 82/06). Die Richter sahen in der Verwendung des Mobiltelefons als Diktiergerät während einer Autofahrt eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung. Damit sind auch die Nutzung des Terminkalenders, des Internetzugangs, der Handykamera sowie das Verschicken von SMS-Nachrichten tabu.[foto id=“481333″ size=“small“ position=“left“]
Auch bei der Suche nach einer Adresse dürfen sich Autofahrer nur von ihrem Navigationsgerät leiten lassen. Die Nutzung der Navigierhilfe im Smartphone führt zu einer Geldbuße, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. (Az. III-5 RBs 11/13).
Nicht geeignet als kurzfristiger Parkplatz zumTelefonieren gilt der Seitenstreifen, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. IV-2 Ss OWi 84/08). Der Seitenstreifen ist ausschließlich für Autopannen vorgesehen, ansonsten liegt ein unerlaubtes Halten auf einer Kraftfahrstraße vor. Hinzu kommt gegebenenfalls zusätzlich noch die unerlaubten Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor.
geschrieben von auto.de/(map/mid) veröffentlicht am 06.09.2013 aktualisiert am 06.09.2013
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