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Wer in Italien ein Bußgeld wegen Verkehrsdelikte gleich vor Ort oder innerhalb von fünf Tagen begleicht, bekommt ab sofort 30 Prozent Rabatt. Eine entsprechende Verordnung trat laut ÖAMTC kürzlich in Kraft. Von der Neuregelung verspricht sich die Regierung weniger Bürokratie.
In Italien ist es üblich, im Falle eines Verkehrsverstoßes zunächst den Mindestbetrag des für das Delikt vorgesehenen Strafrahmens als Sanktion geltend zu machen. Zahlt der Betroffene binnen der gesetzlichen Frist von 60 Tagen nicht, so wird der Strafbetrag verdoppelt. Bei den meisten in Italien begangenen Verkehrsdelikten wird nun bei sofortiger Zahlung innerhalb von fünf Tagen eine nochmalige Reduktion der zunächst angebotenen Mindeststrafe von 30 Prozent angeboten.
Der reduzierte Betrag muss im Strafbescheid angegeben sein. Da in Italien eine solidarische Verantwortlichkeit zwischen dem Fahrzeughalter und dem Fahrzeugführer besteht, können nach italienischem Recht daher beide zur Strafzahlung herangezogen werden. Die Ermäßigung ist auf einen Großteil der im italienischen Straßenverkehrsgesetz „Codice della Strada“ (CdS) enthaltenen Zuwiderhandlungen anwendbar. Hierzu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße. Ausgenommen von der Ermäßigung sind folgende schwerwiegende Delikte: Sämtliche Straftaten, Verkehrsübertretungen, die eine Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Folge haben (z.B. Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,5 Promille), Verstöße, für die ein Fahrverbot vorgesehen ist (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 40 km/h oder unerlaubtes Wenden an einer Autobahnmautstelle). Es kann Einspruch eingelegt werden.
geschrieben von auto.de/(hs/mid) veröffentlicht am 09.09.2013 aktualisiert am 09.09.2013
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