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Ein Messgerät zur Ermittlung des Alkoholspiegels müssen in Italien jetzt die Diskotheken, Bars und Restaurants bereitstellen, die auch nach Mitternacht geöffnet haben. Durch die von der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehene Regelung soll die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle sinken.
Autofahrer können vor Fahrtantritt überprüfen, ob sie die vorgeschriebene Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut überschritten haben oder noch fahrtauglich sind. Einziges Manko: Die Benutzung ist freiwillig und dient nur zur Warnung der Autofahrer.
Außerdem hat die Angabe des Alkoholprüfers keinerlei juristische Wirkung, da im Fall einer Polizeikontrolle diese Messung maßgebend ist. Stellt sie zu viel Alkohol im Blut fest, drohen Bußgelder und Fahrverbot. Aufgestellt werden die mit einer 1 Euro-Münze und einem handelsüblichen Trinkhalm benutzbaren Automaten am Lokaleingang.
geschrieben von auto.de/(ju/mid) veröffentlicht am 16.11.2010 aktualisiert am 16.11.2010
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