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Bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen dürfen in Italien vom 15. Mai bis 14. Oktober nicht mehr genutzt werden. Laut ADAC handelt es sich um Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L (maximal 120 km/h), M (130 km/h), N (140 km/h), P (150 km/h) und Q (160 km/h). Außerdem darf die Geschwindigkeitsgrenze des aufgezogenen Reifens ab der Klasse R (170 km/h) nicht unter der liegen, die im Fahrzeugschein eingetragenen ist.
Die jeweilige Geschwindigkeitsklasse ist durch den letzten Buchstaben auf der Bereifung gekennzeichnet. Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen Straßen unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen 419 Euro und 1.682 Euro rechnen. Zudem kann auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet werden.
geschrieben von auto.de/(wal/mid) veröffentlicht am 15.05.2014 aktualisiert am 15.05.2014
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