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Wer in Italien die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 Kilometer in Stunde (km/h) überschreitet, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 370 bis 1458 Euro. Hinzu kommt der Entzug des Führerscheins für drei bis sechs Monate.
Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt etwa bei Urlaubern für die Zeit ihres Italienaufenthalts. Darauf wies der ACE Auto Club Europa hin. Wer das Tempolimit gleich um 60 km/h überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2000 Euro. Der Führerschein wird für sechs bis zwölf Monate entzogen.
Wer hinterm Steuer ohne Freisprechanlage mit dem Handy telefoniert, zahlt 148 bis 594 Euro Strafe. Wiederholungstäter verlieren für ein bis drei Monate den Führerschein.
Alkoholsünder müssen sogar mit Freiheitsstrafe rechnen. Alkoholisierte Kraftfahrer (0,5 bis 0,8 Promille) werden mit 500 bis 2000 Euro bestraft und müssen eine Haftstrafe von bis zu einem Monat absitzen. Darüber hinaus wird der Führerschein drei bis sechs Monate entzogen. Liegt die Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,5 Promille belaufen sich die Geldstrafen auf 800 bis 3200 Euro und die Gefängnisstrafen dauern bis zu drei Monaten. Der Führerschein wird sechs bis zwölf Monate entzogen. Wer mit mehr als 1,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, muss 1500 bis 6000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein wird für ein bis zwei Jahre entzogen.
(ar/nic)
geschrieben von veröffentlicht am 09.08.2007 aktualisiert am 09.08.2007
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