Jahresbericht des Kraftfahrt-Bundesamts: Nur noch 33 726 Trabis

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat heute in Flensburg seinen Jahresbericht für 2010 vorgelegt. Danach erreichte der Bestand an zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland mit 59 Millionen einen Höchststand. Bein den Punkte zeigt sich dagegen seit Jahren ein gleichbleibendes Niveau, allerdings mal wieder mit weitem Vorsprung für die Männer.

Fahrzeugbestand

Der Fahrzeugbestand erreichte am 1. Januar 2011 mit rund 59 Millionen Einheiten eine neue Rekordmarke. 1994 waren es bei der ersten offiziellen Zählung nach der Wiedervereinigung 52,1 Millionen Kraftfahrzeuge (einschließlich der vorübergehend stillgelegten). Dass seit dem 1. Januar 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen oder Außerbetriebsetzungen zum Bestand gezählt werden, verdeutlicht diese Entwicklung nur noch eindrucksvoller. Vor 20 Jahren gab es in den damaligen elf Bundesländern 38,9 Mio. Fahrzeuge.

Insgesamt sind 7,2 Millionen Pkw in den neuen Bundesländern zugelassen, etwa 16 Prozent des Gesamtbestandes. Das Durchschnittsalter liegt mit 8,0 Jahren leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 8,3 Jahren. Ein Markenzeichen der Deutschen Demokratischen Republik war zweifelsohne der über die Grenzen hinaus bekannte „Trabi„. Zur Zeit der Wiedervereinigung gab es von ihnen etwa eine Million. Heute sind bundesweit noch 33 726 Trabanten aus dem Hause Sachsenring im KBA registriert. Den Wartburg oder andere osteuropäische Marken aus der Vor-Wende-Zeit wird man aufgrund der wesentlich geringeren Stückzahlen noch seltener im Straßenverkehr antreffen.

Optik der Automobile

Unbunte Farben dominieren die Optik der Automobile. Grau und Schwarz stehen nach wie vor ganz oben auf der farblichen Beliebtheitsskala. Doch immer mehr Karossen zeigen sich auch in ebenfalls unbuntem, jedoch sauberem Weiß. Diese Lackierung (11,5 Prozent) verdrängte sogar Blau von Platz drei.

Kohlendioxid-Ausstoß

Der Kohlendioxid-Ausstoß neu zugelassener PKW konnte 2010 im Mittel auf 151,7 Gramm pro Kilometer gesenkt werden. Im September wurde durch die „Abwrackprämie“ und den damit gestiegenen Kleinwagenabsatz erstmals ein durchschnittliches Monatsergebnis unterhalb von 150 g/km erreicht. Über zwei Drittel der Neuzulassungen entsprachen schon 2010 der Euro 5-Technologie.

Auffällige Verkehrsteilnehmer

Mit 8 995 000 Personen erhöhte sich die Anzahl der im Verkehrs-Zentralregister (VZR) eingetragenen Personen im Laufe des Jahres 2010 um rund 31 000 auffällige Verkehrsteilnehmer. Rund ein Drittel aller am 1. Januar 2010 noch zum Bestand zählenden Inhaber eines Punktekontos konnten nach Ablauf der mindestens zweijährigen Bewährungszeit ohne erneute Auffälligkeit im Laufe des Jahres 2010 aus dem Register gelöscht werden. 3,224 Millionen Personen wurden im zurückliegenden Jahr mit einer Eintragung neu aufgenommen. Die Bilanz aus Zu- und Abgängen im Verkehrszentralregister weist damit zum 1. Januar 2011 ein leichtes Plus von 0,3 Prozent zum Vorjahr aus.

Mitteilungen an das VZR

Das Volumen der Mitteilungen an das VZR blieb in den vergangenen zehn Jahren nahezu konstant. Mit 81 Prozent bilden Bußgeldentscheidungen den Schwerpunkt. Ihnen folgen Fahrerlaubnisentscheidungen der Gerichte und Fahrerlaubnisbehörden mit 14 Prozent und gerichtliche Entscheidungen zu Straftaten mit rund fünf Prozent. Die Männer sind mit einem Anteil von 78 Prozent nach wie vor die „Hauptkunden“ des VZR. Obwohl Männer und Frauen im Hinblick auf die Häufigkeit ihrer Verfehlungen im Straßenverkehr sehr verschieden sind, haben sie eine Gemeinsamkeit: Über die Hälfte ihrer Eintragungen bekommen sie wegen Geschwindigkeitsübertretungen. Deutliche Unterschiede gibt es allerdings auch: Männer fallen überdurchschnittlich oft wegen Alkoholfahrten auf, während Frauen eher Probleme mit der Vorfahrtregelung haben.

Insgesamt sind neun Millionen Personen im VZR registriert – aber längst nicht alle sind als ‚unverbesserliche Sünder’ anzusehen. Deutlich mehr als die Hälfte – nämlich fünf Millionen – sind lediglich mit 1 bis 3 Punkten belastet. Rund 1,6 Millionen der Personen weisen 4 bis 7 Punkte auf; hier finden sich schon viele „Mehrfachtäter“ wieder oder Personen mit einer Straftat, die mit mindestens 5 Punkten geahndet wird.

Kampf gegen den „Führerscheintourismus“

Auch beim Kampf gegen den „Führerscheintourismus“ war das KBA im Verbund mit den Nachbarländern erfolgreich. In den vergangenen Jahren hatten immer wieder Menschen, die ihre Fahrerlaubnis verloren hatten, einen neuen Führerschein in einem EU-Nachbarland erworben, der dann wieder für ganz Europa gelten sollte. Diese Vorgehensweise war für Personen interessant, die die hohen deutschen Anforderungen z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) scheuten oder sie bereits nicht erfolgreich absolviert hatten. Sie waren oft bereit, einige tausend Euro an zuweilen dubiose Vermittler zu bezahlen.

Hier gibt es eine Vielzahl von „Pauschalangeboten“ mit organisierter Reise, Scheinwohnsitz im Ausland und Führerscheingarantie. Eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist nämlich, dass man seinen regelmäßigen Wohnsitz im Antragsland hat. Damit soll verhindert werden, dass man sich in mehreren EU-Staaten einen Führerschein ausstellen lässt. Das würde dem Grundsatz widersprechen, dass jeder EU-Bürger nur im Besitz eines gültigen Führerscheins und einer gültigen Fahrerlaubnis sein darf.

Seit 2004 hat das KBA etwa 15 000 Vorgänge an ausländische Stellen weitergeleitet, was nur die Spitze des Eisbergs bedeutet, da Missbrauchsfälle eher zufällig im Rahmen von Verkehrskontrollen aufgedeckt werden. Die beliebtesten „Touristenländer“ waren bisher Tschechien und Polen mit rund 80 Prozent aller Fälle. Eine europäische Arbeitsgruppe, an der auch der zuständige Fachbereich des KBA teilnimmt, befasst sich ebenfalls mit dieser Thematik.

Der Europäische Gerichtshof hat bei seinen Entscheidungen bisher das Augenmerk mehr auf die Freizügigkeit der Bürger als auf die Verkehrssicherheit gelegt. Dies könnte sich zukünftig allerdings ändern. Deutschland hat Anfang 2009 Bestimmungen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine aus der neu gefassten EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dokumente, die nach diesem Zeitpunkt im Ausland ausgegeben wurden, obwohl ein Fahrerlaubnisentzug in Deutschland besteht, werden nicht mehr anerkannt. Der Entzug kann so lange gegen die Person verwendet werden, bis eine entsprechende Eintragung im Verkehrszentralregister gelöscht ist (zehn bis 15 Jahre).

Diese Änderung hat offensichtlich viele potenzielle Interessenten abgeschreckt und die Bereitschaft bei den ausländischen Fahrerlaubnisbehörden erhöht, in Zweifelsfällen Nachforschungen anzustellen, bevor ein Führerschein ausgestellt wird. Jedenfalls gehen die dem KBA übermittelten Fallzahlen deutlich zurück. Im Jahr 2006 waren noch 3400 Vorgänge an das Ausland weitergeleitet worden, im Jahr 2010 nur noch 1400.

Inzwischen werden in den betroffenen Ländern vermehrt unberechtigt ausgestellte Führerscheine wieder eingezogen. Hierbei werden die deutschen Behörden um Amtshilfe gebeten, da die Übeltäter sich in der Regel in Deutschland aufhalten. Die Zusammenarbeit mit den polnischen Stellen hat sich deutlich verbessert, und auch Tschechien verfolgt derzeit rund 1000 Fälle, um mit deutscher Hilfe unberechtigt ausgestellte tschechische Führerscheine wieder einzuziehen.

Umgekehrt gibt es nur wenige Einzelfälle, in denen sich ein Führerscheintourist aus dem Ausland nach Deutschland verirrt. Offensichtlich sind hier die Anforderungen an Eignung, Ausbildung und Prüfung –und in der Folge auch die damit verbundenen Kosten– so hoch, dass kein Anreiz besteht.

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