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Tiefschnee im Hochgebirge: Die Zahl der für den Straßenverkehr geschlossenen Alpenpässe steigt weiter. Jetzt ist schon jede vierte Alpenquerung geschlossen, berichtete der Auto Club Europa (ACE) heute in Stuttgart. Damit sind insgesamt 53 der rund 200 meist befahrenen Passstraßen geschlossen, das sind neun mehr als in der Vorwoche.
Vorrübergehend wegen Lawinengefahr unpassierbar sind in Österreich unter anderem der Arlberg, die Felbertauernstraße, der Flexenpass, der Gaichtpass und der Wintersportort Kühtai. Außerdem ist auch die Fahrt durch das Zillertal nicht mehr möglich. Am Anfang der Woche waren mehrere Ortschaften im Westen Österreichs von der Außenwelt gänzlich abgeschnitten. Laut ACE wird sich die Lage aber im weiteren Verlauf der Woche wieder entspannen. Das Engadin-Hochtal hingegen im schweizerischen Kanton Graubünden ist für den Verkehr nicht freigegeben. Gleiches gilt für die in der Schweiz gelegene Furka Autoverladung und die Oberalp Autoverladung.
Der ACE geht in Folge zunehmender Schneefälle demnächst von weiteren Passsperrungen aus und rät, nur mit Winterausrüstung beziehungsweise mit Schneeketten im Gepäck ins Hochgebirge zu reisen. Autofahrer sollten sich auf weitere Behinderungen einstellen und die behördlichen Warnung vor Lawinenabgängen beachten. In Frankreich besteht unter anderem auch auf Croix Haute und in der Schweiz auf der Strecke Vinadi-Samnaun Kettenpflicht.
Unpassierbar sind der Reschepass (A/I) und die Zufahrt Samnaun (A/CH). Wegen Lawinengefahr sind in Österreich auch die B197 und die L198 von Lech nach Warth geschlossen. Kettenpflicht besteht auf folgenden Strecken: B181 Achenpass, L193 Faschinajoch, B179 Fernpass, Gerlos-Mautstraße, B99 Katschbergpass und Radstädter Tauernpass, B114 Triebener Tauern und L240 Ventertal sowie in Frankreich auf den Strecken Croix Haute, Lautaret, Montets und Vars. In der Schweiz besteht Kettenpflicht zwischen Vinadi und Samnaun
Der ACE empfiehlt, bei Fahrten in die Schweiz generell Schneeketten mitzuführen. Viele Pässe haben Schneefahrbahnen und eine Kettenpflicht für einzelne Pässe kann jederzeit kurzfristig eingeführt werden. In Südtirol dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur Fahrzeuge fahren, die Winterreifen oder montierte Schneeketten haben. Die Verordnung wird mittels entsprechender Straßenbeschilderung angezeigt.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 11.01.2012 aktualisiert am 11.01.2012
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