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Die Kindersitze werden immer besser – doch das nützt nichts, wenn die Schützlinge von ihren Eltern nicht korrekt gesichert werden.
Nach Schätzungen von Experten gehen rund ein Drittel der circa 10 000 pro Jahr im Fahrzeug verletzten oder getöteten Kinder auf unterlassene oder falsche Sicherung der betroffenen Kinder zurück. Über 30 Prozent der Kinder ab sechs Jahren werden nur noch mit dem Erwachsenengurt angeschnallt, obwohl er dafür nicht geeignet ist. Fünf Prozent dieser Altersgruppe fahren laut ADAC völlig ungesichert.
Bei Kindern im Alter bis fünf Jahren liegt die Sicherungsquote mit Kindersitz zwar deutlich höher (circa 95 Prozent). In dieser Gruppe werden aber besonders häufig Fehler beim Einbau des Kindersitzes oder bei der Sicherung des Kindes festgestellt. Die Quote fehlerhafter Nutzung von Kinderschutzsystemen in Pkw liegt bei annähernd 65 Prozent, behauptet der Verkehrsclub.
Da nützt es wenig, wenn beim aktuellen Kindersitztest des ADAC die Hälfte der 30 getesteten Modelle mit „gut“ abschneidet. Ein Sitz, der Maxi Cosi Cabriofix mit Easyfix, erhielt als einziger – erstmals in der Geschichte des Tests – sogar ein „sehr gut“, wenn auch nur in Verbindung mit einem Isofixhaken im Fahrzeug und einer zusätzlichen Basis. Der Test beweise, dass es für jedes Alter und für jede Gewichtsklasse gute Kindersitze gebe, lautet das Fazit der Fachleute. Insgesamt erreichte mehr als die Hälfte der Sitze ein „gut“, ab 99 Euro ist ein solches Produkt zu haben. Aber es gibt, trotz der positiven Entwicklung, auch Ausfälle: Der Teamtex Newfix SP erhielt die Note „mangelhaft“, der Chicco Max-3s wurde mit „ausreichend“ bewertet.
Für die richtige Sicherung der Kinder im Auto trägt allein der Fahrer die Verantwortung, das betonen die ADAC-Experten immer wieder. Bei Verstößen gegen die Sicherungspflicht beträgt das Verwarnungsgeld bei einem ungesicherten Kind 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Wird das Kind verletzt oder gar getötet, könne dies für den Fahrer auch strafrechtliche Konsequenzen haben und wegen Mitverschuldens zu einer Minderung von Schmerzensgeld-Ansprüchen beim eigenen Kind führen.
(ar/os)
geschrieben von veröffentlicht am 25.05.2007 aktualisiert am 25.05.2007
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