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Sehen und gesehen werden ist für die Sicherheit im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Nebel lässt das Unfallrisiko für Autofahrer erheblich steigen. So ist bei eingeschränkter Sicht das Einschalten des Lichts vorgeschrieben, doch nach Ergebnissen des Lichttests vom Oktober dieses Jahres war jedes fünfte vom TÜV Thüringen untersuchte Fahrzeug mit Defekten an den vorderen Scheinwerfern unterwegs.
Fast 14 Prozent der untersuchten Fahrzeuge zeigten kaputte Rücklichter und immerhin fast sechs Prozent hatten defekte Bremslichter. Das ist besonders bei schlechter Sicht wie Nebel besonders riskant.
Die Beleuchtung kann und sollte vor Fahrtantritt kontrolliert werden, um solche Risiken zu mindern. Nicht zuletzt ist der richtige Einsatz von Abblendlicht, Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte zu beachten. So darf die grelle Rückleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Gleichzeitig beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dann 50 km/h, oft genug ist sogar ein niedrigeres Tempo empfehlenswert. Auf Landstraßen und Autobahnen kann die Distanz von 50 Metern leicht eingeschätzt werden, denn die Leitpfosten am Straßenrand sind in eben diesem Abstand zueinander aufgestellt.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 11.11.2011 aktualisiert am 11.11.2011
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