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Alle 80 Sekunden wird in Deutschland ein Fahrrad als gestohlen gemeldet. Über das gesamte Jahr summieren sich die Diebstähle auf 400 000 Drahtesel. Und die meisten Radler sehen ihr Gefährt nie wieder, denn die Aufklärungsquote liegt bei nur zehn Prozent.
Aber nicht nur für die Halter bedeuten die Diebstählen Ärger. Nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) entsteht der Versicherungswirtschaft jedes Jahr ein Schaden von rund 100 Millionen Euro.
Wer sein Fahrrad versichern möchte, kann dies in der Regel über die Hausratversicherung tun. Dabei ist darauf zu achten, ob der Versicherungsvertrag die sogenannte Nachtzeitklausel enthält. Diese besagt, dass bei einem zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Freien gestohlenen Fahrrad nur dann für den Schaden bezahlt wird, wenn der Besitzer nachweisen kann, dass das Bike im Einsatz war. Viele Versicherungen verzichten mittlerweile allerdings auf diese Einschränkung des Versicherungsschutzes und verlangen lediglich, dass das Fahrrad mit einem externen Schloss gesichert wird.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 31.03.2010 aktualisiert am 31.03.2010
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