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Maut
Die Bundesregierung hat heute den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen, wonach die Lkw-Maut zum 1. Juli 2015 auf weitere rund 1100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet wird. Zum 1. Oktober 2015 wird die Gewichtsgrenze, ab der Lkw mautpflichtig sind, von bisher zwölf Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. In einem dritten Schritt soll die Lkw-Maut dann ab 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf den rund 12 800 Kilometern Bundesautobahnen und seit August 2012 zusätzlich auf rund 1200 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut lagen 2013 bei rund 4,4 Milliarden Euro.
Bereits zum 1.1.2015 wird mit einer neuen, eigenen Kategorie für Euro VI Fahrzeuge der Einsatz besonders umweltfreundlicher Lkw gefördert. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen gelten.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 05.11.2014 aktualisiert am 05.11.2014
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