Kabotageverbot für Bulgarien und Rumänien verlängert

Das Kabotageverbot für die neuen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien ist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12. 2011 verlängert worden.

Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) machte mit dieser Entscheidung von der im Beitrittsvertrag vorgesehenen Alternative Gebrauch, die Kabotagefreigabe zu verschieben. Damit reagierte das Ministerium auf eine Untersuchung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), in der mögliche Konsequenzen einer Kabotage-Freigabe im Güterkraftverkehr untersucht worden waren.

In die Marktbeobachtung des BAG gingen auch die Überlegungen ein, welche Auswirkungen eine Kabotagefreigabe auf die Wettbewerbssituation deutscher Transportunternehmen hätte. Auch wenn die Auswirkungen einer Kabotagefreigabe für Transportunternehmen aus Rumänien und Bulgarien auf den deutschen Güterkraftverkehrsmarkt – isoliert betrachtet – überschaubar geblieben wären, sahen die Experten Gefahren für diesen Markt.

Aufgrund der allgemeinen Wirtschaftskrise, die ein Überangebot an Laderaum und einen entsprechenden Preisdruck bewirkt habe, sei das Güterkraftverkehrsgeschäft in einer stark angespannten Situation. Eine Freigabe der Kabotage für rumänische und bulgarische Gütertransporteure hätte in dieser schwierigen Situation eine weitere Belastung bedeutet und damit für zahlreiche betroffene Transportunternehmen zu einer Überbelastung geführt.

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