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Nach einem feucht-fröhlichem Karnevalstreiben bleibt das Auto am besten zu
Hause stehen. Nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen, sondern
auch der Führerscheinverlust bei 0,5 Promille.
Nach einem feucht-fröhlichem Karnevalstreiben bleibt das
Auto am besten zu Hause stehen. Nicht nur dass Bußgelder und Punkte in
Flensburg drohen, sondern auch der Führerscheinverlust bei 0,5 Promille. Bei
einem Unfall kann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5 000 Euro
Regress fordern. Darauf haben die Deutschen Versicherer (GDV) jetzt
hingewiesen. Als Beifahrer eines betrunkenen Unfallfahrers verringert man im
Fall einer Verletzung seinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Auch nach dem Konsum von Drogen sollten die Jecken auf öffentliche
Verkehrsmittel umsteigen. Durch Drogenschnelltests kann die Polizei
heutzutage vor Ort den Missbrauch sofort feststellen.
Masken, bunte Kontaktlinsen oder Augenklappen sind während der Autofahrt
verboten, da sie die Sicht einschränken. Ausladende Kostüme behindern den
Fahrer in seiner Bewegungsfreiheit und sind vor Fahrtantritt auszuziehen.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 07.02.2007 aktualisiert am 07.02.2007
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