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Alle Jahre wieder: Lachen, singen, tanzen und Kamelle. Die fünfte Jahreszeit rückt näher und für so manchen lockern sich damit auch die Verhaltensweisen. Alles nicht so eng sehen? Der Gesetzgeber ist da anderer Ansicht. Wer in der Fastnachts-, Faschings- oder Karnevalszeit Auto fahren muss, sollte einiges beachten, um sich den Spaß nicht zu verderben.
Für viele gehört zum Feiern auch Alkohol. Gerade in der närrischen Zeit werden sonst eher nüchtern handelnde Menschen dazu animiert, mitzutrinken. Doch nur wer Wein, [foto id=“343502″ size=“small“ position=“left“]Bier und Schnaps entsagt, kann sich sorglos ans Steuer seines Autos setzen. Das gilt übrigens auch für den Tag danach. Denn wer in den tollen Tagen zu tief ins Glas schaut, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Und der ist in der Polizeikontrolle nachweisbar. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab. Allerdings kann bereits ab 0,3 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt werden. Schon dann kann es bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder auffälliger Fahrweise saftige Geldstrafen und bis zu sieben Punkte in Flensburg geben, mahnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Definitiv Schluss mit lustig ist es bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze.
Auch eine phantasievolle Verkleidung ist für viele ein Muss in den tollen Tagen. Allerdings sind Kostüme und Pappnasen nicht immer geeignet, um damit Auto zu fahren. [foto id=“343503″ size=“small“ position=“left“]Wer sich verkleidet hinter das Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Grund: Sicht und Gehör dürfen im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden, warnt der ADAC. Gleiches gilt auch für die Bewegungsfreiheit, die nicht beeinträchtigt werden darf – beim Bremsen ebenso wie zum Schalten, Lenken oder Gasgeben. Ein jähes Ende hat der Spaß für maskierte Autofahrer, wenn es zu einem Unfall kommt. Wegen grober Fahrlässigkeit kann aus einer Maskierung sogar der Verlust des Kaskoschutzes resultieren. Der Verkehrsclub rät deshalb allen Narren, in der fünften Jahreszeit das Auto stehenzulassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen.
Wer das Auto abstellt, sollte allerdings darauf achten, wo er das tut. Denn in Karnevalshochburgen kann es im Rahmen der Umzüge zu kurzfristigen Sperrungen kommen. Daher sollte man sich in der närrischen Zeit genau danach [foto id=“343504″ size=“small“ position=“left“]umschauen, ob man sein Fahrzeug jederzeit auch wieder nutzen kann – oder eventuell einen Umzug blockiert.
Aktive Karnevalisten, die an Umzügen durch die Straßen in Narrenhochburgen teilnehmen, müssen darauf achten, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. So benötigen alle Faschingswagen ein Gutachten, das von den einschlägigen Sachverständigenorganisationen erstellt wird. Rahmen und die sichere Befestigung von Aufbauten, aber auch Achsen, Deichseln sowie lichttechnische Einrichtungen und vor die Bremsanlage werden dabei einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, so der TÜV Rheinland. Für Wagen, auf denen Personen transportiert werden, gelten zusätzliche Vorschriften.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 11.02.2011 aktualisiert am 11.02.2011
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