Karneval: Ohne Auto zum närrischen Treiben

Es ist wieder soweit: Viele tausend Närrinnen und Narren freuen sich auf die anstehenden „tollen Tage“ mit Karneval, Fasching, Fastnacht oder Fastelavn. Leider verlieren nach Auskunft des Automobilclubs „Kraftfahrer-Schutz“ (KS) jedes Jahr unzählige Autofahrer ihren Führerschein, weil sie zu tief ins Glas geschaut und sich dann ans Steuer gesetzt haben.

Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, denn bei jedem vierten tödlichen Verkehrsunfall ist Alkohol im Spiel. Deshalb heißt es, auf Bus, Bahn oder Taxi umzusteigen, wenn man zum närrischen Treiben geht und dort Alkohol trinkt.[foto id=“339497″ size=“small“ position=“left“]

Was viele nicht wissen: Laut KS können bereits 0,3 Promille Alkohol im Blut dabei zum Entzug des Führerscheins führen, wenn der Fahrer durch Fahrfehler auffällig geworden ist oder in einen Unfall verwickelt wird. Richtig teuer wird es bei mehr als 0,5 Promille: Dann sind mindestens 500 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot fällig, im Wiederholungsfall gar 1 000 Euro und drei Monate. Bei einem alkoholbedingten Unfall kann die Versicherung beim Alkoholsünder Regress einfordern. Auch ein Beifahrer bekommt nur einen Teil seines Schadens ersetzt, wenn er von der Fahruntüchtigkeit des Fahrers wusste. Nicht zu spaßen ist auch mit Restalkohol. Wer betrunken ins Bett geht, ist oft auch am nächsten Morgen noch nicht wieder fahrtüchtig.

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