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Die närrischen Tage rücken immer näher. Im Straßenverkehr jedoch gibt es während der Karnevals- und Faschingszeit keine Narrenfreiheit. Insbesondere in den karnevalistischen Hochburgen muss mit verstärkten Verkehrskontrollen durch die Polizei gerechnet werden, warnt der ADAC.
Deshalb ist nach dem Genuss von Wein, Bier und Schnaps der Griff nach dem Zündschlüssel des Autos tabu. Denn bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Definitiv Schluss mit lustig ist es bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze. Hier drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Finger weg vom Steuer heißt es übrigens auch für den Tag danach. Denn wer in den tollen Tagen zu tief ins Glas schaut, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Und der ist in der Polizeikontrolle nachweisbar. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab.
Wer übrigens nüchtern, aber maskiert Auto fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die Hexenmaske Sicht und Gehör des Fahrzeuglenkers beeinträchtigen. Auch in diesem Fall kennt die Polizei kein Pardon und bittet mit zehn Euro zur Kasse. Gar nichts mehr zu lachen haben Autofahrer, die maskiert einen Unfall verursachen. Wegen grober Fahrlässigkeit droht zudem der Verlust des Kaskoschutzes, mahnt der Verkehrsclub.
Die Deutsche Verkehrswacht setzt sich bereits seit vielen Jahren für das Motto „Kein Alkohol am Steuer“ ein. Bereits geringe Mengen könnten die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Spätestens bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille sei dies wissenschaftlich nachgewiesen, heißt es.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.02.2011 aktualisiert am 28.02.2011
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