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Der Lack am Fahrzeug ist beschädigt. Ein Beschuldigter ist auch schnell ausfindig gemacht: Der Nachbar war´s. Laut ARAG-Experten liegt die Beweislast für Lack- und Karosserieschäden allerdings grundsätzlich beim Autobesitzer.
Im verhandelten Fall verdächtigte ein Fahrzeugbesitzer die Katze seines Nachbarn, Kratzer auf seinem Autodach hinterlassen zu haben. Einen Beweis hatte er allerdings nicht. Daraufhin verweigerten ihm die angerufenen Richter den Schadensersatz. Der Vorschlag des Klägers: Eine DNA-Analyse des auf seinem Dach gefundenen Katzenhaares durchführen zu lassen. Laut ARAG-Experten reicht allerdings selbst eine DNA-Analyse nicht als Beweis aus. Vielmehr müsse der Fahrzeugbesitzer beweisen, dass die konkreten Kratzer gerade von dieser einen verdächtigten Katze verursacht worden seien (Amtsgericht Aachen, 5C 511/06).
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 20.06.2014 aktualisiert am 20.06.2014
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