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Für im Internet gekaufte Marken-Artikel gilt zwar immer die volle Händler-Gewährleistung von zwei Jahren, doch die Hersteller-Garantie, eine freiwillige Leistung, ist unter Umständen nicht gegeben.
Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Dies gilt für die meisten Arten von Markenartikeln, aber auch für Autozubehör wie Radios, Musikanlagen oder Navigationsgeräte. Wer Marken-Produkte im Internet erwirbt, sollte sich vorab unbedingt erkundigen, ob für sie die volle Hersteller-Garantie gilt. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine ganze Reihe von Firmen steht nämlich nur dann zu dieser freiwilligen Zusage, wenn die Ware bei einem autorisierten Händler gekauft wurde. Fehlt dem verkaufenden Unternehmen dieser Status, reduziert sich die Kunden-Absicherung auf den – gesetzlich verankerten – 24-monatigen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. Selbst bei großen Online-Warenhäusern wie Amazon ist nicht bei allen Angeboten sichergestellt, dass die Hersteller-Garantie mitverkauft wird.
Gezieltes Nachfragen wird unter anderem (aber nicht nur) bei Produkten von Pioneer und Bose empfohlen. Dass die Recherchen unverzichtbar seien, zeigt laut Verbraucherzentrale das Beispiel eines Pioneer-Autoradios: Unter den fünf billigsten Anbietern, die eine Preissuchmaschine ausspuckte, waren drei, bei denen die Hersteller-Garantie ausgeschlossen war. Weitere Informationen finden sich im Internet unter „www.vz-nrw.de/Garantie-Falle“.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 25.06.2012 aktualisiert am 25.06.2012
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