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Die Pflicht zum Mitführen eines Alkohol-Testgerätes für Kraftfahrzeug-Fahrer in Frankreich gilt auch für Urlauber. Ein Bußgeld bei einer Missachtung müssen die Fahrer aber nicht fürchten. Die „Grand Nation“ lässt hier eine „Laisser-faire“ Politik walten und geht nicht repressiv gegen Verstöße vor.
Auf Initiative des früheren französischen Staatspräsidenten Nicholas Sarkozy trat die Regelung am 1. März 2012 in Kraft, damit sich Fahrer im Zweifelsfall selbst Gewissheit über ihre Fahrtüchtigkeit verschaffen können. 30 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesfolge gehen in Frankreich auf Alkoholmissbrauch zurück. Ursprünglich sollte eine Nichtbeachtung ab Juli 2012 eine Strafe in Höhe von 11 Euro nach sich ziehen. Kurz darauf stoppten die Behörden das Verordnungswerk jedoch wieder, da der Einzelhandel die Nachfrage nicht decken konnte und zudem Kritik bezüglich der Genauigkeit und der kurzen Verfallsfrist der Geräte laut wurde. Seit März 2013 ist die Verordnung jedoch nach einem weiteren Regierungsdekret für alle privaten Kraftfahrer wieder in Kraft.Nicht alle Apotheken in Deutschland haben die Pusteröhrchen im Angebot, hat der ACE im Rahmen einer Stichprobe festgestellt. Besonders gesetzestreue Urlauber können sie sich in Frankreich besorgen, nicht nur in Apotheken, sondern auch an Tankstellen. Wie in Deutschland gilt auch in Frankreich die 0,5-Promille Regelung.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 06.08.2013 aktualisiert am 06.08.2013
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