Kein generelles Musikverbot beim Radfahren

Es besteht kein generelles Verbot, beim Radfahren Musik zu hören. Selbst das Fahren mit Kopfhörern ist laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) erlaubt.

„Entscheidend dabei ist die Lautstärke“, meint der Rechtsexperte Roland Huhn. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Gehör nicht durch Geräte „beeinträchtigt“ werden darf. Ab wann das der Fall ist, ist Auslegungssache. So hat auch das Oberlandesgericht Köln 1987 geurteilt (OLG Köln, Ss 12/87). Überhört der Radler aber andere Verkehrsteilnehmer oder gar die Polizei, ist der Fall eindeutig. Dann ist ein Bußgeld von 10 Euro fällig.

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