Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Es besteht kein generelles Verbot, beim Radfahren Musik zu hören. Selbst das Fahren mit Kopfhörern ist laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) erlaubt.
„Entscheidend dabei ist die Lautstärke“, meint der Rechtsexperte Roland Huhn. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Gehör nicht durch Geräte „beeinträchtigt“ werden darf. Ab wann das der Fall ist, ist Auslegungssache. So hat auch das Oberlandesgericht Köln 1987 geurteilt (OLG Köln, Ss 12/87). Überhört der Radler aber andere Verkehrsteilnehmer oder gar die Polizei, ist der Fall eindeutig. Dann ist ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 08.10.2012 aktualisiert am 08.10.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.